Habilitation
Die Habilitation nach der Habilitationsordnung des Fachbereiches Mathematik vom 21. Oktober 1981 dient dem Nachweis besonderer Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung im Fach Mathematik oder im Fach Geschichte der Naturwissenschaften.
Zulassung
Voraussetzung
In der Regel abgeschlossenes Hochschulstudium und Promotion im Fach Mathematik oder Geschichte der Naturwissenschaften.
Antrag
Der Antrag auf Zulassung zur Habilitation wird bei der:dem Fachbereichsleiter:in gestellt. Dazu sendet die:der Bewerber:in einen formlosen Antrag per E-Mail an die Fachbereichsleitung mit der Bitte um Zulassung zur Habilitation (studienbuero@math.uni-hamburg.de in cc).
Begleitend zum Antrag werden folgende Unterlagen im Studienbüro eingereicht:
Alle Unterlagen sind einmal im Original (Druckfassung) im Studienbüro abzugeben und außerdem als PDF-Datei der E-Mail beizufügen.
- Nachweis des Hochschulabschlusses (beglaubigte Kopie oder einfache Kopie und Original vorzeigen)
- Doktorurkunde (beglaubigte Kopie oder einfache Kopie und Original vorzeigen)
- 1 Exemplar der gebundenen Dissertation
- 2 Exemplare der gebundenen Habilitationsschrift
- Lebenslauf (als separates Dokument)
- Versicherung, dass die wissenschaftlichen Arbeiten selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurden; bei gemeinschaftlicher Arbeit der eigene Anteil (kann Teil der Habilitationsschrift sein)
- Erklärung, ob und ggf. mit welchem Erfolg sie:er sich bereits einem Habilitationsverfahren unterzogen hat (kann Teil der Habilitationsschrift sein)
- Publikationsliste (als separates Dokument)
- ggf. weitere veröffentlichte Arbeiten und druckfertige Manuskripte
Erteilung der Zulassung
Die:der Fachbereichsleiter:in entscheidet innerhalb von 2 Monaten über die Zulassung zur Habilitation.
Habilitationsausschuss/Feststellung Forschungsbefähigung
Die:der Fachbereichsleiter:in setzt einen Habilitationsausschuss nach folgenden Kriterien ein.
Mitglieder: Fachbereichsleiter:in oder Vertreter:in sowie vier Professor:innen oder wissenschaftliche:n Mitarbeiter:innen, davon:
- min. vier Angehörige des Fachbereichs Mathematik
- min. zwei mit dem Forschungsgebiet Vertraute
- nach Möglichkeit ein habilitiertes Mitglied
- Vorsitz führt FB-Leiter:in oder Stellvertreter:in
Die:der Bewerber:in darf zwei Mitglieder vorschlagen, dem Vorschlag ist, wenn möglich stattzugeben.
Der Habilitationsausschuss bestellt 2-4 Professor:innen oder Habilitierte zu Gutachtern. Ein:e Gutachter:in soll auswärtig sein. Die Gutachten sollen drei Monate nach Anforderung vorliegen.
Nach Eingang aller Gutachten entscheidet der Habilitationsausschuss über die Anerkennung der von der:dem Bewerber:in eingereichten Arbeiten als Nachweis der Forschungsbefähigung. Die Entscheidung soll innerhalb von 9 Monaten nach Eingang des Antrages entschieden werden.
Vollzug der Habilitation / Veröffentlichung
Vorstellung der Habilitationsleistung und Vollzug der Habilitation
Die:der Fachbereichsleiter:in vereinbart mit der:dem Bewerber:in und ggf. den Mitgliedern des Habilitationsausschusses einen Termin für den öffentlichen Vortrag und teilt diesen dem Studienbüro mit.
Die:der Bewerber:in teilt dem Studienbüro den Titel des öffentlichen Vortrages mit. Das Studienbüro reserviert einen Hörsaal, lädt zum Vortrag ein und bereitet Aushänge vor.
Nach dem erfolgreichen Vortrag wird der:dem Habilitierten vom Fachbereichsleiter die Urkunde über die Habilitation überreicht und die Habilitation im Namen der Fachbereichsleitung beim Präsidenten der Universität angezeigt.
Veröffentlichung
Die:der Habilitierte hat innerhalb von zwei Jahren nach der Habilitation weitere 2 gedruckte Exemplare der Habilitationsschrift im Studienbüro einzureichen (Feste Bindung - keine Spiralbindung!). Nach Abgabe der Pflichtexemplare, leitet das Studienbüro Exemplare an die Stabi und an die Mathe-Bibliothek weiter.
Beantragung der Venia Legendi
Im Anschluss der Habilitation kann die Verleihung der Venia Legendi für Privatdozent:innen gemäß §17(2) HmbHG beantragt werden.
Dazu sind folgende Schritte notwendig:
- die:der Anwärter:in stellt einen Antrag an den Fachbereichsvorstand
- die:der Anwärter:in weist die Lehrbefähigung gemäß §1 der Satzung für Privatdozentur nach:
- min. 1 Jahr Erfahrung in akademischer Lehre mit min. 2 LVS
- eine Probevorlesung
- Stellungnahme des Fachbereiches inkl. Antrag der:des Anwärter:in und der entsprechenden Unterlagen (Habil.urkunde, Nachweis Lehrbefähigung) werden an das Studiendekanat weitergeleitet